Förderung

Förderungen sind eine großartige Möglichkeit für Unternehmen, ihre Investitionen in nachhaltige Technologien wie Photovoltaik, E-Ladeinfrastruktur und Energiespeicher zu optimieren. Durch Förderprogramme können Sie nicht nur die initialen Investitionskosten senken, sondern auch langfristig von geringeren Betriebskosten und einer höheren Energieeffizienz profitieren.

Vorteile von Förderungen

  1. Kostensenkung: Staatliche Förderungen und Zuschüsse reduzieren die Anfangsinvestitionen erheblich.

  2. Schnellere Amortisation: Durch die finanziellen Unterstützungen amortisieren sich Ihre Investitionen schneller.

  3. Wettbewerbsvorteil: Mit modernen, nachhaltigen Technologien können Sie sich als umweltbewusstes Unternehmen positionieren.

  4. Nachhaltigkeit: Investitionen in erneuerbare Energien tragen aktiv zum Klimaschutz bei.

Wir haben nachfolgend die wichtigsten Förderungen für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass wir uns bemühen, hier stets die aktuellsten Informationen zu liefern. Allerdings können wir nicht garantieren, dass die Informationen rund um die Uhr aktuell sind. Daher empfehlen wir, sich regelmäßig bei den entsprechenden Stellen zu informieren oder uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen in engem Austausch mit unseren Kunden, um die bestmöglichen Lösungen zu finden.

Aktive bundesweite Förderungen

Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Nutzung erneuerbarer Energien durch garantierte Einspeisevergütungen oder Marktprämien für Strom aus Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Quellen. Für Gewerbetreibende bedeutet dies stabile und planbare Einnahmen aus dem erzeugten Strom, sowie die Möglichkeit, von Investitionskostenzuschüssen und steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

KfW-Förderprogramme

KfW-Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU bietet die KfW einen Förderkredit ab 2,17 % effektivem Jahreszins bis zu 25 Mio. Euro für Unternehmen und Freiberufler an. Attraktive Konditionen gelten für Photovoltaikanlagen und andere erneuerbare Energien, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und keine EEG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort genutzt werden oder die Anlage im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens beantragt wird. 

KfW-Erneuerbare Energien – Standard (270)

Der Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet einen effektiven Jahreszins ab 5,21 % für die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, einschließlich Netzen und Speichern. Er gilt für Photovoltaik, Wasser-, Wind-, Biogas-Anlagen und mehr, und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen sowie zugehörige Planungs- und Installationskosten, sofern sie den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien entsprechen. Ausgeschlossen sind fossile Brennstoffe, Umschuldungen und In-Sich-Geschäfte. Der Antrag sollte vorbereitet werden, um von diesen Fördermöglichkeiten zu profitieren.

KfW-Investitionskredit Nach­haltige Mobilität (271/272)

Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität bietet einen effektiven Jahreszins ab 1,98 % für grüne Verkehrsprojekte, sowohl im Unternehmen als auch im öffentlichen Raum. Für Projekte in Deutschland können Sie mit der Standardvariante (268) bis zu 50 Millionen Euro und mit der Individualvariante (269) ab 25 Millionen Euro finanzieren, wobei bis zu 100 % der Investitionskosten abgedeckt werden können. Die Förderung gilt für klimafreundliche Fahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Ladeinfrastruktur, nachhaltige Verkehrs- und Schifffahrtsinfrastruktur sowie digitale Mobilitätslösungen.Anträge sollten gemäß der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften umgesetzt werden. Es gibt keine Förderung für Umschuldungen oder Leasingfinanzierungen. Die Konditionen können individuell vereinbart werden, und die Abwicklung erfolgt über Ihre Finanzierungs­partner.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen als Teil von Gebäuderenovierungen oder Neubauten von bis zu 50 % der Investitionskosten für PV-Systeme.

Bundesförderung Ladeinfrastruktur (Lade-Infra)

Zuschüsse für die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen und privaten Ladepunkten von bis zu 40 % der Investitionskosten für Ladeinfrastruktur.

Foerderungen nach Bundesländern

Aktive Förderungen nach Bundesländern

Bayern

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Das Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" bietet eine nicht rückzahlbare Zuschussfinanzierung. Die Fördermittel werden im Rahmen von Förderaufrufen bereitgestellt und die Erstattung erfolgt nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines Verwendungsnachweises. Weitere spezifische Konditionen wie die Höhe des Zuschusses und die Kostenübernahme werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt und können je nach Aufruf variieren.

Baden-Württemberg

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Das Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)" bietet Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt für die Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen in Baden-Württemberg. Es richtet sich an Gewerbetreibende, die Ladestationen inklusive Netzanschluss installieren oder vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften durchführen möchten. Die geförderte Infrastruktur muss mindestens 3 Jahre betrieben werden. Die Hälfte der Ladepunkte kann exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing reserviert werden. Nicht förderfähig sind Nachrüstungen, mobile Ladestationen und Ausgaben für Planung und Betrieb.

Berlin

SolarPLUS Förderprogramm

Das SolarPLUS-Programm unterstützt Investitionen in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Berlin. Es fördert Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zählerkonzepte, Steuerberatung, Messplätze, sowie die Zusammenlegung von Hausanschlüssen. Es werden auch Stromspeicher-Käufe und -Leasing, denkmalgerechte PV-Anlagen, Fassaden-PV und Gründach-PV gefördert. Die Förderung variiert je nach Modul und Antragsteller von 45% bis 65% der Kosten. Maximale Förderbeträge reichen von 5.000 bis 30.000 Euro, abhängig vom Modul.

Nordrhein-Westfalen

Förderprogramm "Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur NRW"

Das Programm fördert den Erwerb und die Installation neuer, nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen. Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro können gefördert werden. Antragsteller können natürliche Personen, Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen sowie Kommunen sein. Die Installation muss auf betrieblich genutzten Flächen erfolgen und es muss Grünstrom oder Strom aus einer eigenen Erneuerbare-Energien-Anlage verwendet werden. Anträge sind vor Vertragsabschluss einzureichen.

Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur NRW"

Das Programm fördert die Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte in NRW. Zuschüsse bis zu 100.000 Euro können gefördert werden. Antragsteller können natürliche Personen, Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen und Kommunen sein. Die Ladeinfrastruktur muss mindestens 12 Stunden an Werktagen öffentlich zugänglich sein und es muss Grünstrom oder Strom aus einer eigenen Erneuerbare-Energien-Anlage verwendet werden. Anträge müssen vor Vertragsabschluss eingereicht werden.

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